Abmahnungen aufgrund dynamischer Einbindung von Google Fonts
Momentan werden Webseitenbetreiber abgemahnt, da sie auf ihrer Internetseite Google Fonts dynamisch einbinden. Die dynamische Einbindung bewirkt, dass für die Darstellung der Schrift auf der Internetseite die Schriftarten von den Servern von google geladen werden. Dies geschieht auf vielen Internetseiten.
Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihre Internetseite Google Fonts dynamisch einbindet können Sie mich gerne für eine Überprüfung kontaktieren. Eine Deaktivierung bei positivem Ergebnis sollte im Normalfall möglich sein.
Alternativ können Sie eines der vielen Onlinetools nutzen, um die dynamische Einbindung zu überprüfen. Viele Tools empfehlen allerdings zusätzlich noch eine manuelle Überprüfung der eigenen Seite.
Eine gute Zusammenfassung der Thematik ist zu finden unter:
https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-google-fonts.htm
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