Umfassende Erhebung zu Videokameras an öffentlichen Plätzen
Der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink hat eine umfassende Erhebung zu Videokameras an öffentlich zugänglichen Plätzen veranlasst. Fragebögen wurden an Landesbehörden und Kommunen verschickt, um detaillierte Angaben über betriebene Videokameras zu erlangen.
Informationen gibt es unter: https://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=3815
Dazu in einem Artikel auf dem Onlineportal des heise Verlags:
„Dem Bremer Weserkurier gegenüber monierte Wahlbrink, dass oft genug verbotenerweise in Wohn- oder Firmenräume geschaut werden könne, wenn zum Beispiel eine Kamera, die lediglich den Verkehr überwachen soll, um 360 Grad drehbar sei und einen Zoom habe. Wie viele Anlagen in Niedersachsen in Betrieb seien, sei unbekannt. Allein in Hannover betreibe die Polizei 80 Überwachungskameras.“
Zu finden unter: http://www.heise.de/newsticker/Verkehrsueberwachung-kann-auch-in-Wohnraeume-schauen–/meldung/144101
Ja, wahrscheinlich deshalb ist es